Landtagswahlen in Thüringen: Ein Guide nicht nur für Erstwähler
Geschrieben von Johanna Jahn
Am 27. Oktober 2019 sind in Thüringen Landtagswahlen. Viele junge Wähler haben in diesem Jahr zum ersten Mal die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben. Aber wie war das nochmal genau, Erststimme war gar nicht so wichtig wie die Zweitstimme oder?
In diesem Artikel frischen wir unsere Erinnerungen noch einmal auf, damit uns auch garantiert kein Fehler unterläuft. Die Landtagswahlen gehören fest zu unserem Wahlsystem. Bei jenen wählen die einzelnen Bundesländer ihre Landesvertretung im Landtag. Zu den Aufgaben der Landesvertretungen gehört es: die Landesregierungen und –Verwaltung zu kontrollieren, Landesgesetze zu erlassen, die Finanzen des Landes zu Verwalten und den Regierungschef zu wählen. Die Landtagswahlen finden alle 5 Jahre statt und erfolgen nach den gleichen Prinzipien wie die Bundestagswahl: allgemein, frei, geheim, direkt und gleich. Aber was genau sagen diese Wahlprinzipien eigentlich aus?
• ALLGEMEIN, bedeutet dass alle Bürger unabhängig ihres Geschlechts, Besitzes, Berufs, ihrer Religion, Hautfarbe, Bildung und politischen Ansichten berechtigt sind zu wählen.
• GLEICH, jenes regelt zwei Aspekte. Zum einen den gleichen Wert und die gleiche Anzahl aller Stimmen und zum anderen die Chancengleichheit für alle Parteien.
• DIEREKT, bedeutet dass alle Wähler*innen ohne eine Zwischeninstanz auf direktem Wege ihre Kandidaten*innen und Parteien wählen. Zum anderen meint jenes Prinzip dass die eigene Stimme auch nur einem selbst zur Verfügung steht, also nicht an dritte übertragen werden kann. Jedem steht nur seine eigene Stimme zur alleinigen Verfügung.
• GEHEIM, hiermit wird geregelt dass die eigene Wahlentscheidung nicht von einer anderen Person überprüft wird, man kennt es vielleicht auch unter dem Begriff des Wahlgeheimnisses.
• FREI, bedeutet zum einen dass jeder Bürger frei ist die Parteien oder Kandidaten*innen zu wählen die ihnen am meisten Zusagen und zum anderen, dass jeder Wähler*in selbst entscheidet ob er an der Wahl teilnehmen möchte. Sie dürfen hierbei nicht beeinflusst oder gezwungen werden.
Aber wie genau funktioniert eine Landtagswahl jetzt eigentlich?
Jedes Bundesland ist in Wahlkreise eingeteilt. Jeder Wahlkreis besitzt Stammbezirke mit jeweils einem Wahllokal. Bei der Landtagswahl wählen wir in jenem Wahllokal, welches uns auf unserer Wahlbenachrichtigung abhängig vom Hauptwohnsitz zugeordnet wurde.
Die Voraussetzungen, dass wir eine solche Wahlbenachrichtigung erhalten und somit an der Landtagswahl teilhaben dürfen, sind: die deutsche Staatsbürgerschaft, das Wohnen im Bundesland welches zum Zeitpunkt der Wahl schon mindestens 3 Monate andauern muss (Obacht, solltest du umziehen in ein Bundesland in welchem bald eine Landtagswahl ansteht dann solltest du dich so schnell wie möglich ummelden, hier können Tage entscheidend sein) und ein Mindestalter von 18 Jahren. In einigen Bundesländern dürfen Jugendliche ab 16 Jahren wählen, dies ist in Thüringen allerdings nicht der Fall.
Auf dem Wahlzettel können wir zwei Stimmen abgeben, die Erst – und die Zweitstimme. Mit der Erststimme wählen wir einen Wahlkreisabgeordneten. Der Wahlkreisabgeordnete mit den meisten Stimmen erhält ein sogenanntes Direktmandat. Das bedeutet, ihm steht auf dem direkten Wege ein Sitz im Landtag zu, unabhängig der Wahlerfolge seiner Partei.
Mit der Zweitstimme entscheidet sich, wie viele Sitze einer Partei im Landtag zustehen, dabei ist es wichtig, dass eine Partei mehr als 5% der gesamten Wahlstimmen holt. Man bezeichnet jene Voraussetzung auch als die 5% Hürde.
Doch was geschieht eigentlich, wenn eine Partei mehr Direktmandate hat als ihr laut Zweitstimme zustehen? Hier spricht man auch von einem Überhangsmandat. Bei einem Überhangsmandat bekommen die anderen Parteien ebenfalls mehr Sitze zugeschrieben, sodass die Zusammensetzung dem Verhältnis der Zweitstimme entspricht. Dies nennt man auch „Ausgleichsmandat“, so kann die Anzahl der Personen im Landtag je nach Wahlergebnis eine andere sein, sie ist also nicht festgeschrieben.
Manche Parteien werben bewusst mit der Bitte nach der Zweitstimme, da es bei dieser nur um das erreichen/überschreiten der 5% Hürde geht. Dies macht es gerade für neue oder kleinere Parteien leichter in den Landtag zu kommen.
Vielleicht stellt ihr euch jetzt die Frage: „Das ist ja alles sehr viel Aufwand, muss ich überhaupt wählen?“ Die Antwort lautet ja & nein. Für alle die sich nicht entscheiden wollen gibt es die Option, seine Stimme ungültig zu machen. Dies kann durch das Malen eines schönen Bildchens auf den Wahlzettel geschehen oder auch durch das abgeben eines leeren Zettels. Wer seine Stimme ungültig macht wird trotzdem mit in den Prozentsatz der Wählenden aufgenommen. Geht ihr jedoch gar nicht wählen, dann verschiebt sich auch der Prozentsatz der wählenden Bevölkerung. Dies bedeutet, dass Parteien weniger Stimmen benötigen um die 5% Hörde zu erreichen. Jenes hat vielen Parteien schon gut in die Karten gespielt. Und sollte es wirklich nur die Bequemlichkeit sein, bildet die Briefwahl auch immer eine gute Lösung.
Wägt gut ab, wem ihr eure Stimme gebt und entscheidet bewusst. Denn jede Stimme ist wichtig. Besteht dennoch Unsicherheit über die „richtige“ Wahl, kann der Wahl-o-Mat euch Tendenzen zeigen, welche Parteien euer politisches Interesse am ehesten vertreten.
Wie wichtig ist es für euch, dass die Bevölkerung in Thüringen zur Wahl geht?
Hier könnt ihr anonym abstimmen.